Unser Konzept

Es handelt sich bei dieser Wohngemeinschaft um eine rein private und nicht kommerzielle Interessengemeinschaft von maximal fünf Bewohnerinnen (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die über die Angehörigen der pflegebedürftigen Bewohnerinnen organisiert wird. Aus der Gemeinschaft der Angehörigen wird eine „verantwortliche Person“ i.S. von § 38 a SGBXI mit der Wahrnehmung der Interessen der betreuten Wohngruppe beauftragt.

Die Organisation umfasst alle hauswirtschaftlichen Belange, Betreuung, Unterhaltung, Aktivität etc., auch am Wochenende. Insbesondere dabei leisten die Angehörigen wertvolle Unterstützung.

Die ambulante Pflege für die Bewohnerinnen läuft außerhalb der Betreuung als eigenständige Dienstleistung. Dafür beauftragen die Bewohnerinnen bzw. die Angehörigen einen professionellen Pflegedienst.

Ansonsten besteht für die Bewohnerinnen die Möglichkeit, den Tagesablauf nach eigenen Wünschen zu gestalten, z.B.  durch individuelle oder gemeinsame Aktivitäten (Gartenarbeit, Singen, kreatives Arbeiten, Spiele, Handarbeiten, Lesen, Spaziergänge, kleine Ausflüge etc.).

 

Weiterhin besteht die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen durch Teilnahme an einer Tagespflege. Hierfür stehen verschiedene ortsnahe Anbieter zur Verfügung. 

Eine gemeinsame Tagesstruktur gibt den Seniorinnen Orientierung und Sicherheit. Auch der Aufbau der Räume, die überschaubare Grösse der Wohnung und die geringe Anzahl der Mitbewohnerinnen hilft den Damen, ihren Platz in der Gemeinschaft zu finden und die eigene Selbständigkeit zu erhalten.  Ein respektvoller Umgang miteinander schafft Vertrauen und ermöglicht Freundschaften. 

Durch die essentielle Einbindung und das Engagement der Angehörigen besitzen diese auch das größtmögliche Mitspracherecht bei allen Entscheidungen zum Wohl der Bewohnerinnen. Sofern die verantwortlichen/bevollmächtigten Angehörigen der Bewohnerinnen nicht über Möglichkeiten zur Übernahme von begrenzten Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft verfügen und/oder diese Aufgaben nicht vereinbarungsgemäß und solidarisch wahrnehmen, ist die Wohngemeinschaft nicht geeignet. 

Sofern eine verantwortlicher/bevollmächtigter Angehöriger nicht zur Verfügung steht, leisten wir gerne Unterstützung.