Grundsätzlich eignet sich jede ältere Seniorin mit entsprechenden sozialen Kompetenzen und dem Wunsch, die Vorzüge einer Gemeinschaft und einer gemeinschaftlichen Organisation des Lebensalltags zu nutzen.
Da ein qualifizierter Pflegedienst mit der Wohngruppe kooperiert, besteht für jede Pflegestufe tendenziell die Möglichkeit einer adäquaten Versorgung, sofern die pflegebedürftige Seniorin in der Lage ist, täglich auch Stunden ohne permanente Anwesenheit einer Pflege- oder Betreuungskraft selbständig zu überbrücken.
Es gibt keine nächtliche Pflegeversorgung. Für medizinische Notfälle ist ein Notfallsystem eingerichtet.
Herzlich willkommen sind jedoch auch Seniorinnen, die nur geringfügige Hilfe benötigen, aber aus psychologischen Gründen in einer Gemeinschaft leben möchten, in der sie sich mit ihren Fähigkeiten sozial einbringen können und den familiären Rahmen als Unterstützung erleben.
Nicht geeignet ist die Wohnform für Menschen, die als Schwerpflegefall gelten, die nicht mehr aus eigener Kraft an der Gemeinschaft der Seniorinnen teilnehmen und die aufgrund ihrer körperlichen und/oder geistigen Verfassung nur im Rahmen einer 24-Std. Betreuung adäquat versorgt werden können. Die betreute Wohngemeinschaft versteht sich nicht als reine Pflegeeinrichtung.