Bevor unsere Bewohnerinnen ein unbefristetes Mietverhältnis eingehen und Gesellschafterin der betreuten Wohngemeinschaft werden können, wird ein „Schnuppermonat“ in Form einer 4-wöchigen Probewohnzeit vorgeschaltet. In dieser Zeitspanne haben alle Beteiligten die Möglichkeit, sich gut kennen zu lernen und den Wohngruppenalltag zu erleben. Im Anschluss daran entscheidet die Wohngruppe in Mehrheit über eine „Neuaufnahme“. Die Probewohnzeit verpflichtet zunächst keine Seite zu irgendwelchen weiteren vertraglichen Bindungen.