Unser Konzept

Es handelt sich bei dieser Wohngemeinschaft um eine rein private und nicht kommerzielle Interessengemeinschaft von derzeit 5 Bewohnerinnen (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die über die Angehörigen der pflegebedürftigen Bewohnerinnen organisiert wird. Aus der Gemeinschaft der Angehörigen wird eine „verantwortliche Person“ i.S. von § 38 a SGBXI mit der Wahrnehmung der Interessen der betreuten Wohngruppe beauftragt.

Die Organisation umfasst alle hauswirtschaftlichen Belange, Betreuung, Unterhaltung, Aktivität etc., auch am Wochenende. Insbesondere dabei leisten die Angehörigen wertvolle Unterstützung.

Aktuell ist für die Betreuung der Wohngruppe eine Basisbetreuung von rd. 4 Stunden täglich mit dem Kooperationspartner vereinbart. In dieser Zeit werden vorwiegend die vom Kooperationspartner gelieferten Mahlzeiten eingenommen und nach Möglichkeit ein kleines Betreuungsprogramm am Nachmittag bei Kaffee und Kuchen geboten. In der übrigen Zeit gehen die Seniorinnen Ihren eigenen Interessen nach.

Die Pflege läuft außerhalb der Betreuung als eigenständige Dienstleistung. Dafür beauftragen die Bewohnerinnen bzw. die Angehörigen einen professionellen Pflegedienst der idealer Weise gleichzeitig der Kooperationspartner der betreuten Wohngruppe ist.

Diese Form der Gemeinschaft soll es ermöglichen, den alten Damen die benötigte Unterstützung in einem privaten, sehr persönlichen und individuellen Umfeld zu bieten. Persönliche Vorlieben werden berücksichtigt, es wird akzeptiert, wenn sich eine Dame auf ihr Zimmer zurückziehen möchte, es besteht aber auch jederzeit die Möglichkeit eines sozialen Kontaktes und gegenseitiger Unterstützung. 

Eine gemeinsame Tagesstruktur gibt Seniorinnen Orientierung und Sicherheit. Auch der Aufbau der Räume, die überschaubare Größe der Wohnung und die geringe Anzahl der Mitbewohnerinnen hilft den Damen, ihren Platz in der Gemeinschaft zu finden und die eigene Selbständigkeit zu erhalten.  Ein respektvoller Umgang miteinander schafft Vertrauen und ermöglicht Freundschaften.

Durch die essentielle Einbindung und das Engagement der Angehörigen besitzen diese auch das größtmögliche Mitspracherecht bei allen Entscheidungen zum Wohl der Bewohnerinnen. Sofern die verantwortlichen/bevollmächtigten Angehörigen der Bewohnerinnen nicht über Möglichkeiten zur Übernahme von begrenzen Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft verfügen und/oder diese Aufgaben nicht vereinbarungsgemäß und solidarisch wahrnehmen, ist die Wohngemeinschaft nicht geeignet.

Alle in der Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen tätigen Mitarbeiterinnen engagieren sich dafür, den Bewohnerinnen so viel Hilfe wie nötig zu gewährleisten, achten aber sehr darauf, weitestgehend die Selbständigkeit der Bewohnerinnen zu unterstützen, vorhandene Ressourcen zu aktivieren und körperliche und geistige Fähigkeiten zu erhalten und auszubauen.